Bitte informieren Sie in jedem Fall Ihren zuständigen Sachbearbeiter bei der
H+G & SCO Hausverwaltungen GmbH
- Melden Sie sich bitte bei Ihrem Hausverwalter und veranlassen Sie keine Reparatur selbst
- Machen Sie Bilder vom Schaden bzw. heben Sie beschädigte Gegenstände (auch Hausrat) auf
- Helfen Sie uns, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Aufwendige Reparaturen durch verschleppte oder nicht gemeldete Schäden kosten Zeit & Geld
- Halten Sie Ihre Versicherungsdaten für die Versicherung bereit (Vertragsangaben zur Hausrat- und/oder Haftpflichtversicherung), denn oftmals ist auch Ihr Hausrat betroffen. Die
Versicherungen stimmen sich bei Schäden untereinander ab, was weniger Arbeit für Sie bedeutet. Nach den aktuellen Bedingungen werden z.B. Schäden an der Tapete (bei Durchfeuchtung etc.) als sog.
"Dekorationsschäden" gewertet, die die entsprechende Hausratversicherung des Mieters zu tragen hat.
Rohrbruch
- Drehen Sie sofort den Wasser-Haupthahn Ihrer Wohnung zu. Damit verhindern Sie den Austritt weiterer Wassermengen
- Wenn eine grössere Menge Wasser ausgetreten ist, sollten Sie die Feuerwehr rufen
- Wischen Sie das restliche Wasser auf. Beschädigte Leitungen bitte nicht selbst reparieren
- Informieren Sie Ihre Nachbarn in den Wohnungen unter Ihnen
- Räumen Sie gefährdete Gegenstände in trockene Räume um
- Melden Sie den Schaden Ihrer Hausratversicherung und befolgen Sie die Hinweise Ihrer Hausverwaltung/Versicherung
Achtung: Umgestossene Putzeimer oder übergelaufenes Wasser aus der Badewanne zählen nicht als Leitungswasserschaden.
Brandschaden
- Rufen Sie die Feuerwehr unter 112 und bringen Sie sich und ggfs. Mitbewohner in Sicherheit. Befolgen Sie die Anweisungen der Feuerwehr und Polizei.
- Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Hausverwaltung bzw. Ihrer Hausratversicherung und halten Sie, wenn möglich, Ihre Versicherungsscheinnummer bereit
- Stellen Sie eine Liste aller beschädigten bzw. zerstörten Gegenständen zusammen und reichen diese einschl. vorhandener Belege bei Ihrer Versicherung ein
Tipp: Ein zuverlässiger Nachweis zur Dokumentation des Hausrates für Ihre Versicherung können Fotos sein. Fotografieren Sie hierzu Ihre komplette Einrichtung einschl. die Inhalte der
Schränke und Schubladen. Deponieren Sie die Fotos in einem Safe oder bei Freunden
bzw. Verwandten, damit alle Unterlagen nicht bei einem Totalschaden vernichtet werden.
Einbruch/Diebstahl
In Deutschland wird alle vier bis fünf Minuten eingebrochen.
- Melden Sie den Einbruch umgehend der Polizei bzw. Ihrer Hausverwaltung
- Verändern Sie nichts in Ihrer Wohnung, bis die Polizei eintrifft. Beseitigen Sie keinen Schmutz oder sonstige Spuren
- Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Hausratversicherung
- Lassen Sie gestohlene EC- und Kreditkarten sperren (kostenpflichtige Tel-Nr.: 01805 021021)
- Unterstützen Sie die Polizei bei der Feststellung des Schadens, indem Sie Auskünfte erteilen und Belege vorlegen
- Eine Aufstellung aller gestohlenen Gegenstände, die so genannte "Stehlgutliste", müssen Sie der Polizei nachreichen. Bei Ihrer Versicherung müssen Sie eine identische Liste einreichen.
Achtung: Einfacher Diebstahl ist nicht versichert. Sind Ihnen aus der unverschlossenen Wohnung Gegenstände gestohlen worden, kommt Ihre Versicherung nicht für den Schaden auf.
Sachschaden an der gemieteten Wohnung
- Achten Sie darauf, dass ein beschädigtet Gegenstand von Ihnen NICHT in den Abfall geworfen wird. Die Versicherung hat einen Anspruch darauf, den Schaden zu besichtigen
- Melden Sie den Schaden Ihrer Hausrat- bzw. Haftpflicht-versicherung
- Legen Sie alle verfügbaren Kaufbelege, Garantiescheine und Betriebsanleitungen der Schadensmeldung bei. Dadurch sparen Sie die Rückfragen Ihrer Versicherung und der Schadensfall kann schneller
bearbeitet werden
Halten Sie Schäden so gering wie möglich und tragen Sie bitte zur Minderung des Schadens bei.
Unterlassene Rettungsmassnahmen oder das Wegwerfen von beschädigten Gegenständen führt möglicherweise zur völligen
bzw. teilweisen Ablehung von Ersatzansprüchen!